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Streiks 2015

Erstattung der Elternbeiträge

Die Bürgerschaft hat beschlossen, dass die Elternbeiträge für die während des Streiks 2015 angefallenen Betreuungstage ab dem 11. Streiktag erstattet werden.
Dies gilt nicht für Tage, an denen ein Notdienst in Anspruch genommen wurde.

Anträge zur Erstattung erhalten Sie von der Leitung Ihres Kinder- und Familienzentrums. Sie können die Anträge auch auf unsere Homepage unter Erstattung Elternbeiträge herunterladen.

Der Antrag ist bis zum 31. März 2017 zu stellen.

Für Nachfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen ab 01.02.2017 telefonisch unter 0421-361 12704 zur Verfügung.