Die Anmeldephase für das Kindergartenjahr 2021/22 findet im Januar 2021 statt.
Hortkinder können ab 8. Februar 2021 angemeldet werden.
KiTa Bremen bietet in 78 Kinder- und Familienzentren Betreuungsplätze für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder an.
Sie möchten Ihr Kind in einem Kinder- und Familienzentrum von KiTa Bremen anmelden? Wir haben alle wichtigen Informationen zum Anmeldeverfahren und zur Beitragszahlung zusammengefasst.
Für die Anmeldung Ihres Kindes bei KiTa Bremen geben Sie bitte die ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare ("Aufnahmeantrag 2021/22" und "Alternativer Betreuungswunsch 2021/22") zusammen mit dem Kita-Pass und dem Nachweis über eine Masernimpfung im gewünschten Kinder- und Familienzentrum ab.
Anmeldeformulare für das neue Kindergartenjahr 2021/2021:
Informationen zur Anmeldung, Betreuungszeiten und Beiträgen finden Sie auch auf der Webseite der Senatorin für Kinder und Bildung.
Das Aufnahmeortsgesetz regelt die Aufnahmekriterien, die Aufnahmezeitpunkte und das Anmelde- und Aufnahmeverfahren für die einzelnen Angebotsarten und Organisationsformen. Ferner regelt es die Öffnungs- und Betreuungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder. Die Regelungen stehen Ihnen im Folgenden zum Download bereit:
Geht Ihr Betreuungsbedarf über den gesetzlichen Rechtsanspruch hinaus, muss ein Betreuungsnachweis vom Arbeitgeber vorliegen. Hierfür können Sie folgende Nachweise nutzen:
Sie können den entsprechenden Nachweis auch ohne unsere Formulare erbringen. Hierfür reicht eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre regulären Beschäftigungszeiten von Mo-Fr aus.
Die Kita-Beiträge werden zentral durch Performa Nord festgesetzt.
Gerne steht Ihnen der Kita-Beitragsservice bei allen Fragen zur Festsetzung des Elternbeitrags zur Verfügung:
Grundsätzlich gilt, dass Eltern für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt keine Kita-Beiträge zahlen.
Beitragspflichtig bleiben jedoch:
Die Grundsätze für die Ermittlung der Höhe des Kita-Beitrags - zu denen unter anderem die Betreuungsdauer, die Höhe des Familieneinkommens und Geschwisterermäßigungen zählen - sind im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 749.2 KB) beschrieben. Hier ist auch die individuelle Beitragshöhe einzusehen.
Die Beitragsordnung mit ihren Anlagen ist ein von der Bürgerschaft beschlossenes Ortsgesetz und damit von KiTa Bremen nicht frei auszugestalten.
Erhalten Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Beitragszahlung.
Sie finden allgemeine Informationen zu Elternbeiträgen, die aktuelle Beitragsordnung und einen Beitragsrechner auf der Internetseite vom Kinderbetreuungskompass.