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Beratung bei Diskriminierung

Unterstützung und Anlaufstellen bei Diskriminierung im Arbeitsalltag

In der Zusammenarbeit zwischen Menschen können immer wieder Konfliktsituationen auftreten, die nicht alleine gelöst werden können. Wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an Ihr:en Vorgesetzte:n als erste Ansprechperson. Daneben können sich betroffene Personen zur Beratung und Unterstützung auch an den Personalrat, die Frauenbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung, die Personalstelle oder den betriebsärztlichen Dienst wenden. Dieses Vorgehen ist in den Dienstvereinbarungen im Land Bremen (DV Konfliktbewältigung und Suchtprävention) geregelt. In Fällen von sozialen Konflikten oder Mobbing kann auch professionelle Hilfe für Beratung in Anspruch genommen werden. Hierfür gibt es Beratungsstellen mit geeigneter Fachkompetenz (Konfliktmoderation, Mediation), die Unterstützung bei der Problemklärung und Lösungsfindung anbieten. Weitere Informationen zum Thema und eine hilfreiche Liste von Beratungsstellen finden Sie auf der Seite der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.

AGG und Innerbetriebliche Beschwerdestelle nach AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt die Rechte von Menschen, die von Benachteiligungen und Diskriminierungen betroffen sind. Das AGG definiert Diskriminierung als Benachteiligung aufgrund von rassistischen Gründen oder von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Betroffene können rechtliche Schritte einleiten, um gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen vorzugehen.

Innerbetriebliche Beschwerdestelle nach dem AGG

Neben den Anlaufstellen bei KiTa Bremen können sich betroffene Personen auch direkt an die Innerbetriebliche Beschwerdestelle nach dem AGG bei der Senatorin für Kinder und Bildung wenden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht allen Beschäftigten KiTa Bremens, einschließlich Auszubildenden, Bewerber:innen, ehemalige Beschäftigte sowie Honorarkräfte, Ehrenamtliche und Freiwillige sich zu beschweren. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der beschwerdeführenden Person mitzuteilen.

Kontakt zur Innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach dem AGG:

Senatorin für Kinder und Bildung
Interne Beschwerdestelle nach dem AGG

Ann Rindfleisch

Rembertiring 8-12
28195 Bremen