Sie sind hier:

Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgebende Personen leisten durch die Meldung von Rechtsverstößen und Missständen einen wichtigen Beitrag dazu, Fehlverhalten aufzudecken und negative Folgen dieses Fehlverhaltens vorzubeugen und abzustellen. Die Freie Hansestadt Bremen hat daher für hinweisgebende Personen innerhalb der Verwaltung oder für Personen, die mit der Verwaltung in einem beruflichen Zusammenhang stehen, interne Meldestellen in allen senatorischen Behörden eingerichtet.

Grundlage ist das am 2. Juli 2023 in Kraft tretende Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden Hinweisgeberschutzgesetz (pdf, 164.3 KB). Das Gesetz beinhaltet verschiedene Regelungen für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen und soll diesen Rechtssicherheit geben. Weitere Informationen können Sie dem Rundschreiben des Senators für Inneres vom 06. Juni 2023 (pdf, 164.3 KB) entnehmen. Weitere Informationen zum Thema und eine Beantwortung häufig gestellter Fragen finden Sie auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung.

Interne Meldestelle für Hinweisgeber:innen

Meldungen können bei der internen Meldestelle für Hinweisgeber:innen der Senatorin für Kinder und Bildung per E-Mail, Telefon, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden.

Kontakt zur internen Meldestelle für Hinweisgeber:innen:

Senatorin für Kinder und Bildung
Interne Meldestelle für Hinweisgeber:innen

Bernd Panzer

Rembertiring 8 – 12
28195 Bremen