Kinder, die KiTa Bremens Kinder- und Familienzentren besuchen, müssen seit 1. März 2020 gemäß Masernschutzgesetz vor Ihrer Aufnahme in die Einrichtungen einen Nachweis erbringen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht. Dieser Nachweis kann mit einem Impfausweis oder durch eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden.
Ab welchem Alter muss ein Kind über einen Impfschutz verfügen?
Aktuell überarbeiten wir die Informationen zur Impfnachweispflicht für Erwachsene. Wir bitten um Verständnis.
Detaillierte Informationen zu den Regelungen des Masernschutzgesetz stellt Ihnen des Gesundheitsamt Bremen zur Verfügung: