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Masernschutz

Informationen zur Impfnachweispflicht

Impfnachweispflicht für Kita-Kinder

Kinder, die KiTa Bremens Kinder- und Familienzentren besuchen, müssen seit 1. März 2020 gemäß Masernschutzgesetz vor Ihrer Aufnahme in die Einrichtungen einen Nachweis erbringen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht. Dieser Nachweis kann mit einem Impfausweis oder durch eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden.

Ab welchem Alter muss ein Kind über einen Impfschutz verfügen?

  • Alle Kinder, die unter zwei Jahre alt sind, müssen mindestens eine Masernschutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern) nachweisen und können dann aufgenommen werden.
  • Alle Kinder, die unter einem Jahr alt sind, können aufgenommen werden (auch wenn kein Nachweis vorliegt).

Impfnachweispflicht für Erwachsene

Aktuell überarbeiten wir die Informationen zur Impfnachweispflicht für Erwachsene. Wir bitten um Verständnis.

Ausführliche Informationen zum Masernschutzgesetz

Detaillierte Informationen zu den Regelungen des Masernschutzgesetz stellt Ihnen des Gesundheitsamt Bremen zur Verfügung: