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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Ihnen auf diesem Weg wichtige Informationen rund um das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung stellen. Besonders möchten wir auch diejenigen von Ihnen erreichen, die keinen Zugang zu unserem internen Laufwerk „KuFZ Informationen“ haben.

Jede und jeder von uns trägt Verantwortung für die eigene Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz – und ebenso für die Sicherheit und Gesundheit der Menschen, die durch unser Handeln oder Unterlassen betroffen sein könnten. In unseren Kinder- und Familienzentren betrifft das insbesondere die Kinder sowie Besucherinnen und Besucher.

Unsere Sicherheitsbeauftragten, Ersthelfer:innen und Brandschutzhelfer:innen stehen Ihnen und den Zentrumsleitungen beratend und unterstützend zur Seite. Die Zentrumsleitungen wiederum begleiten die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und sorgen gemeinsam mit Ihnen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema!

In Kindertagesstätten spielt der Arbeitsschutz eine zentrale Rolle, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dauerhaft zu gewährleisten. Grundlage hierfür bildet das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Es verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Risiken für die Beschäftigten minimiert und gesundheitliche Belastungen vermieden werden.

Unter Arbeitsschutzmaßnahmen versteht man alle Vorkehrungen, die dazu dienen, Arbeitsunfälle zu verhindern, arbeitsbedingte Erkrankungen zu reduzieren und die Arbeitsumgebung menschengerecht zu gestalten. Dies umfasst sowohl technische Schutzmaßnahmen, wie sichere Arbeitsmittel und ergonomische Ausstattung, als auch organisatorische Maßnahmen, wie klare Arbeitsabläufe, Fortbildungen und Unterweisungen.

Im Kontext von Kindertagesstätten bedeutet Arbeitsschutz nicht nur den Schutz vor klassischen Unfallgefahren, wie Stolper- oder Sturzrisiken, sondern auch die Prävention psychischer und physischer Belastungen. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Stressbewältigung, ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze beim Heben und Tragen von Kindern sowie eine gesunde Arbeitsorganisation mit ausreichend Pausen und klaren Zuständigkeiten. Ebenso wichtig ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), das systematisch Strukturen und Prozesse schafft, um die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu fördern und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.

Darüber hinaus beinhaltet der Arbeitsschutz in Kitas auch den Aspekt der Prävention von Infektionskrankheiten. Hygienestandards, regelmäßige Desinfektion und ein bewusster Umgang mit Krankheitssymptomen tragen ebenso zur Sicherheit der Mitarbeitenden bei wie die Bereitstellung von Schutzausrüstung, wo sie erforderlich ist.

Ziel all dieser Maßnahmen ist es, ein gesundes, sicheres und motivierendes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem die pädagogischen Fachkräfte ihre Arbeit verantwortungsvoll und mit Freude ausüben können.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz können Sie die Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes nachlesen.

Teil I Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen: Neben dem europäischen Recht ist vor allem das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) maßgeblich. Darüber hinaus gelten in unseren Kinder- und Familienzentren weitere Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Auch die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind zu beachten.

Ansprechpersonen Zentrale KiTa Bremen:
Verantwortlicher des Trägers:

Herr Uwe Kathmann

Geschäftsführung, Kaufmännische Leitung

Auf der Muggenburg 5
28217 Bremen

Ansprechpersonen Zentrum für gesunde Arbeit (ZfgA):

Herr Dr. Niklas Schaumlöffel

Arbeitsmedizin

Performa Nord
Bahnhofstr. 35
28195 Bremen


Herr Jerit Volkens

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Bahnhofstr. 35
28195 Bremen


Frau Andrea Jonasson

Betriebliche Sozialberatung

Performa Nord
Bahnhofstr. 35
28195 Bremen


Herr Sebastian Ketz

Arbeitssicherheit/Brandschutz

Performa Nord
Bahnhofstr. 35
28195 Bremen

Ansprechpersonen in Ihrem Kinder- und Familienzentrum:
Ihre Zentrumsleitung und stellvertretende Zentrumsleitung, die bestellten Sicherheitsbeauftragte und ausgebildeten Brandschutzhelfenden

Delegierte Sicherheitsbeauftragte:

Frau Mery Stelljes

Delegierte Sicherheitsbeauftragte
Kinder- und Familienzentrum Augsburger Straße


Frau Meike Eickhoff

Delegierte Sicherheitsbeauftragte:
Kinder- und Familienzentrum Lesum


Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie hilft uns dabei, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und gemeinsam geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten sowie der Kinder bestmöglich zu gewährleisten.

  • Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Bildschirmarbeitsplätze

Zum Umgang mit technischen Geräten und Arbeitsmitteln in Küche, Reinigung und in der pädagogischen Arbeit. Beispiele sind Kombidämpfer, Reinigungsmittel und der Umgang mit Leitern und Tritten.
Betriebsanweisungen entstehen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und konkretisieren darin festgestellte Gefahren sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen in verständlicher und prägnanter Form. Sie dienen als verbindliche Anweisungen für die Beschäftigten, um den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei der Ausgangspunkt, da sie Gefahren systematisch ermittelt, bewertet und Maßnahmen ableitet. Aufbauend darauf werden in Betriebsanweisungen spezifische Verhaltensregeln, Schutzmaßnahmen und Anweisungen für den Gefahrfall formuliert. Betriebsanweisungen sind zudem die Grundlage für die verpflichtenden Unterweisungen der Mitarbeiter und müssen regelmäßig aktualisiert werden, um den aktuellen Stand der Gefährdungsbeurteilung widerzuspiegeln.

1. Sicherheitsbeauftragte:

Sicherheitsbeauftragte in Kitas werden gesetzlich vor allem auf Basis des § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) und der UVV (Unfallverhütungsvorschriften), insbesondere § 20 UVV „Grundsätze der Prävention“, gefordert. Diese Regelungen sind die Grundlage dafür, dass Träger von Kitas Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen, sobald mehr als 20 Kinder und Mitarbeiter anwesend sind. Die Sicherheitsbeauftragten sollen den Träger und die Kitaleitung bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren unterstützen sowie auf Mängel und Risiken hinweisen. Dabei sind sie wichtige Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit.

Ihre Tätigkeit ist beratend und beobachtend, sie tragen keine Haftung und haben keine Weisungsbefugnis. Sie arbeiten eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten zusammen und müssen Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung erhalten. Die Aufgabe wird in der Regel zusätzlich zur pädagogischen Tätigkeit übernommen und ist ehrenamtlich. Die Kitaleitung sollte ausreichend Zeit für die Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe einräumen – etwa eine halbe bis eine Stunde pro Woche für Kontrollen und Dokumentation. Sicherheitsbeauftragte leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und gesunden Kita-Alltag für Kinder und Mitarbeitende.

Die delegierten Sicherheitsbeauftragten sind Teil des Arbeitsschutzausschusses. Sie bringen sicherheitsrelevante Themen aus den Kinder- und Familienzentren in das Gremium ein.

2. Brandschutz:

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat ein Unternehmer seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Darunter fällt auch der Brandschutz. Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind verantwortliche Mitarbeiter in der Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe zu benennen und entsprechend zu schulen

Die Brandschutzordnung gibt Verhaltensregeln für den vorbeugenden Brandschutz und den Brandfall vor. Alle Mitarbeiter:innen von KiTa Bremen und alle dort Tätigen (wie Praktikanten:innen, Handwerker) sind verpflichtet, die Brandschutzordnung zur Kenntnis zu nehmen und sie zu befolgen.

In Notfällen ist jede Person zur Hilfeleistung verpflichtet.

[Hier: Überarbeitete Brandschutzordnung B hochladen. W:\7_Bau und Liegenschaften\Brandschutz]

3. Erste Hilfe:

Die Ausbildung von Ersthelfenden in Kindertageseinrichtungen ist nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 eine wichtige gesetzliche Verpflichtung, die sowohl dem Schutz der Kinder als auch der Beschäftigten dient. Bei KiTa Bremen soll jede Pädagogische Fachkraft alle zwei Jahre eine ErsteHilfe-Schulung absolvieren. Die Kosten dafür übernimmt die Unfallkasse Bremen. Vorab müssen dazu Bildungsgutscheine beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Fortbildungsheft 2025/2026 (pdf, 5.2 MB) auf Seite 163.

3.2. Informationen zum Verbandskasten:

Informationen zum Verbandskasten werden derzeit überarbeitet. Bitte schauen Sie wieder vorbei.

3.3. Unfallschutz:
Inhalt wird derzeit überarbeitet. Bitte schauen Sie wieder vorbei.

3.4. Notfallmanagement:

  • Hilfe-Rufnummern (Betriebsanweisung GF_20230620_Notfallplanung_Verhalten bei Unfall-wichtige Telefonnummern_06-2023 , Dateipfad: W:\10_Notfälle\Unfall einfügen? Muss vorerst aktualisiert werden)
  • Piktogramme
  • Ruhige Raumatmosphäre:Empfehlungen von Frau Dorno (ehemals FASi ZfgA)

Inhalt wird derzeit überarbeitet. Bitte schauen Sie wieder vorbei.

  • Sanitärbereich
  • Infektionsschutz und Hygiene beim Wickeln

Teil II: Gesundheitsschutz

Inhalt wird derzeit überarbeitet. Bitte schauen Sie wieder vorbei.

(siehe Flyer)

Bei KiTa Bremen ist die Betriebliche Kommission eingesetzt, um einen berufsgruppenübergreifenden Austausch zum Thema Gesundheit sicherzustellen. Im Fokus stehen dabei vor allem die Arbeitsbedingungen und die gesundheitliche Situation der Mitarbeitenden. Die Mitglieder der Betrieblichen Kommission informieren darüber hinaus die Mitarbeitenden über Maßnahmen und Angebote innerhalb von KiTa Bremen. Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit die Mitglieder direkt anzusprechen und so ihre Anliegen in der Betrieblichen Kommission zu platzieren.
Gerne nehmen die Mitglieder und die ständigen Gäste auch Ideen und Vorschläge an, die anschließend in der Betrieblichen Kommissioneingebracht werden. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen.

Hier wird der aktuelle Flyer der Betrieblichen Kommission zum Download bereitgestellt.

Frau Nadine Kopmann

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

KiTa Bremen Zentrale
Auf der Muggenburg 5
28217 Bremen


Frau Antje Pankoke

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Auf der Muggenburg 5
28217 Bremen

Zum Thema Ergonomie vermittelt das Betriebliche Gesundheitsmanagement von KiTa Bremen auf Anfrage eine Schulung in Ihr Kinder- und Familienzentrum. Sie betrachten gemeinsam, welche Belastung bestimmte Situationen im Kita-Alltag für den Körper bedeuten und welche technischen, organisatorischen oder personenbezogene Lösungen sinnvoll wären. Der Umfang der Schulung wird individuell nach den Bedarfen der Beschäftigten und nach den Möglichkeiten der Einrichtungen geplant.

Weitere Themen sind:

  • Aufbau/Funktion der Wirbelsäule und der Bandscheibe
    Häufige Tätigkeiten – Belastungen reduzieren
  • Bücken-Heben-Tragen
  • Richtig Sitzen und Stehen
  • Gewalt gegen Frauen – bundesweites Hilfetelefon