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Betriebsversammlung 2026

Austausch, Impulse und Perspektiven für die Zukunft

Die diesjährige KiTa Bremen Betriebsversammlung am 30. Oktober 2026 steht unter dem Motto "Zukunft im Wandel. Qualität im Fokus." und bietet Raum für Austausch, neue Impulse und die gemeinsame Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Herausforderungen, Chancen und gelungene Praxisbeispiele, die Orientierung für die zukünftige Arbeit geben. Die Veranstaltung wird durch einen wissenschaftlichen Impuls von Sebastian Kurtenbach bereichert und schafft Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Die wichtigsten Fragen zur Betriebsversammlung sowie zu den Regelungen rund um Arbeitszeit und Organisation werden im Folgenden beantwortet.

FAQ zur Betriebsversammlung 2026

Orientierung und Wissenswertes

1. Wo findet die Betriebsversammlung statt?

Die Betriebsversammlung wird im Metropol Theater Bremen abgehalten.

Adresse:
Metropol Theater Bremen
Richtweg 7
28195 Bremen

2. Wie erreiche ich das Metropol Theater Bremen am besten?

Das Theater liegt zentral in Bremen und ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar.

Mit der Bahn:
Vom Hauptbahnhof Bremen ist das Metropol Theater fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.

Mit dem Bus/Straßenbahn:
Die Haltestellen rund um den Hauptbahnhof bieten zahlreiche Verbindungen.

Zu Fuß:
Das Theater liegt zwischen Innenstadt und Bahnhof und ist vom Hauptbahnhof aus bequem zu Fuß erreichbar.

3. Wo kann ich parken?

Das Parkhaus Rövekamp liegt direkt am Metropol Theater und bietet 370 Stellplätze.

Adresse Parkhaus:
Auf dem Rövekamp 10
28195 Bremen

Alle Mitarbeitenden von KiTa Bremen können am Tag der Betriebsversammlung eine Theaterpauschale in Höhe von 5€ nutzen. Die Pauschale gilt am 30. Oktober von 13:00 bis 21:00 Uhr.

Ablauf: Sie erhalten bei der Einfahrt ein reguläres Parkticket, das Sie am Kassenautomaten zur Pauschale entwerten können.

4. Gibt es weitere Parkmöglichkeiten in der Nähe?

Neben dem Parkhaus Rövekamp finden sich in fußläufiger Entfernung weitere Parkhäuser sowie öffentliche Parkplätze in der Bremer Innenstadt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten und Tarife.

5. Wie finde ich den Weg vom Parkhaus zum Theater?

Das Parkhaus Rövekamp befindet sich direkt neben dem Metropol Theater. Der Fußweg beträgt nur wenige Meter – folgen Sie einfach der Beschilderung "Metropol Theater".

6. Gibt es barrierefreie Zugänge?

Das Metropol Theater Bremen und das Parkhaus Rövekamp verfügen über barrierefreie Zugänge. Bei Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte vorab an das Servicepersonal vor Ort.

7. Wann ist Einlass zur Betriebsversammlung?

Der Einlass beginnt 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Bitte planen Sie Ihre Anreise entsprechend, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.

8. Gibt es eine Garderobe?

Im Metropol Theater steht eine Garderobe zur Verfügung. Jacken und Taschen (gilt für Taschen, die größer sind als DIN A4), müssen dort abgegeben werden. Am Tag der Betriebsversammlung ist die Garderobe für alle Gäste kostenlos.

9. Werden Getränke oder Snacks angeboten?

Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, alkoholfreie Getränke sowie Snacks wie beispielsweise Brezeln käuflich zu erwerben. Zusätzlich stehen Ihnen auf Stehtischen kostenfrei kleinere Snacks wie Nüsse und Gummibärchen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Verzehr von Speisen und Getränken ausschließlich im Foyer gestattet ist – im Saal sind Essen und Trinken nicht erlaubt. Weitere Informationen zum gastronomischen Angebot erhalten Sie direkt im Theater oder auf der Website des Metropol Theaters.

Hinweis: Das Metropol Theater ist ein bargeldloses Haus. Getränke und Snacks können ganz bequem per Karte bezahlt werden.

10. An wen kann ich mich bei Fragen vor Ort wenden?

Das Servicepersonal des Metropol Theaters sowie die Veranstaltungsorganisation stehen Ihnen bei Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.

11. Gibt es im Anschluss an die Betriebsversammlung ein weiteres Angebot?

Im Anschluss an die Betriebsversammlung sind alle Teilnehmenden herzlich eingeladen, von 18:00 bis 20:00 Uhr an einem kollegialen Ausklang im Foyer des Metropol Theaters teilzunehmen. Die Bars sind geöffnet und es wird Musik gespielt.

Bitte beachten Sie, dass der kollegiale Ausklang ein freiwilliges Angebot ist und außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet. Eine Arbeitszeitgutschrift erfolgt hierfür nicht.

FAQs zur Arbeitszeitregelung

1. Wird die Teilnahme an der Betriebsversammlung als Arbeitszeit gewertet?

Ja, die Zeit der Betriebsversammlung gilt als Arbeitszeit und wird entsprechend angerechnet.

2. Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?

Mehrarbeit:
Teilzeitkräfte leisten Mehrarbeit, wenn sie über ihre vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus arbeiten, aber noch unterhalb der regulären Vollzeitgrenze von 39 Wochenstunden bleiben. Diese Stunden werden ohne Zuschläge und nach Absprache mit der vorgesetzten Person ausgeglichen.

Überstunden:
Überstunden entstehen, wenn Beschäftigte (egal ob in Vollzeit oder Teilzeit) über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden hinaus arbeiten. Überstunden müssen zeitnah, spätestens bis zum Freitag der Folgewoche, durch Freizeit ausgeglichen werden. Erfolgt dies nicht, entsteht ein Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 30 Prozent (vergleiche § 8 Absatz 1 Buchstabe a TVöD).

Beispiel:
Eine Teilzeitkraft mit 30 Wochenstunden arbeitet in einer Woche 35 Stunden:
5 Stunden Mehrarbeit (kein Zuschlag, Ausgleich nach Absprache).

Die gleiche Person arbeitet 40 Stunden in einer Woche:
9 Stunden Mehrarbeit (bis 39 Stunden), 1 Stunde Überstunde (ab 39 Stunden, gegebenenfalls mit Zuschlag).

3. Wie werden Überstunden ausgeglichen?

Überstunden, die durch die Betriebsversammlung oder andere Anlässe entstehen, sollen möglichst zeitnah – spätestens bis zum Freitag der Folgewoche – durch Freizeit ausgeglichen werden. Wird der Ausgleich nicht in diesem Zeitraum genommen, besteht Anspruch auf einen Zeitzuschlag in Höhe von 30 Prozent.

4. Was gilt für Mitarbeitende, die am Freitag regulär frei haben (zum Beispiel 4-Tage-Woche)?

Auch für Mitarbeitende, die am Freitag frei haben, gilt: Die Zeit der Betriebsversammlung ist Arbeitszeit. Entstehende Mehrarbeit oder Überstunden werden wie oben beschrieben ausgeglichen.

5. Wie lang darf die tägliche Arbeitszeit insgesamt sein?

Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 10 Stunden (ohne Anrechnung von Pausen) nicht überschreiten (§ 3 Satz 2 Arbeitszeitgesetzt). Maßgeblich ist dabei ein Zeitraum von 24 Stunden ab dem individuellen Arbeitsbeginn, nicht der Kalendertag.

6. Welche Pausenregelungen gelten?

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden: Mindestens 30 Minuten Pause.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden: Mindestens 45 Minuten Pause.
  • Aufteilung der Pausen: Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
  • Spätestens nach 6 Stunden Arbeit: Die erste Pause muss spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit genommen werden.

Wichtig:
Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen bei der Planung der täglichen Höchstarbeitszeit zusätzlich berücksichtigt werden.

7. Was passiert, wenn die Höchstarbeitszeit überschritten wird?

Eine Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit ist grundsätzlich unzulässig und sollte vermieden werden. Sollte dies ausnahmsweise doch vorkommen, ist dies unverzüglich mit der vorgesetzten Person und der Personalstelle abzustimmen.

8. Wer ist Ansprechpartner:in bei Fragen zur Arbeitszeit oder zum Ausgleich?

Bei Unsicherheiten oder individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre vorgesetzte Person oder direkt an die Personalstelle.

9. Wie dokumentiere ich die Teilnahme an der Betriebsversammlung in meiner Zeiterfassung?

Bitte dokumentieren Sie die Zeit der Betriebsversammlung entsprechend als Arbeitszeit in Ihrer Zeiterfassung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre vorgesetzte Person oder die Personalstelle.

10. Was passiert, wenn ich an der Betriebsversammlung nicht teilnehmen kann?

Bitte informieren Sie Ihre vorgesetzte Person rechtzeitig und klären Sie das weitere Vorgehen individuell.

11. Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit, wenn ich während der Betriebsversammlung krankgeschrieben bin?

Bei einer Krankschreibung während der Betriebsversammlung gilt die Zeit als krank und wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.

Wir freuen uns auf den Austausch und einen schönen Nachmittag mit Ihnen!

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