Die diesjährige KiTa Bremen Betriebsversammlung am 30. Oktober 2026 steht unter dem Motto "Zukunft im Wandel. Qualität im Fokus." und bietet Raum für Austausch, neue Impulse und die gemeinsame Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Herausforderungen, Chancen und gelungene Praxisbeispiele, die Orientierung für die zukünftige Arbeit geben. Die Veranstaltung wird durch einen wissenschaftlichen Impuls von Sebastian Kurtenbach bereichert und schafft Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Die wichtigsten Fragen zur Betriebsversammlung sowie zu den Regelungen rund um Arbeitszeit und Organisation werden im Folgenden beantwortet.
Die Betriebsversammlung wird im Metropol Theater Bremen abgehalten.
Adresse:
Metropol Theater Bremen
Richtweg 7
28195 Bremen
Das Theater liegt zentral in Bremen und ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar.
Mit der Bahn:
Vom Hauptbahnhof Bremen ist das Metropol Theater fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.
Mit dem Bus/Straßenbahn:
Die Haltestellen rund um den Hauptbahnhof bieten zahlreiche Verbindungen.
Zu Fuß:
Das Theater liegt zwischen Innenstadt und Bahnhof und ist vom Hauptbahnhof aus bequem zu Fuß erreichbar.
Das Parkhaus Rövekamp liegt direkt am Metropol Theater und bietet 370 Stellplätze.
Adresse Parkhaus:
Auf dem Rövekamp 10
28195 Bremen
Alle Mitarbeitenden von KiTa Bremen können am Tag der Betriebsversammlung eine Theaterpauschale in Höhe von 5€ nutzen. Die Pauschale gilt am 30. Oktober von 13:00 bis 21:00 Uhr.
Ablauf: Sie erhalten bei der Einfahrt ein reguläres Parkticket, das Sie am Kassenautomaten zur Pauschale entwerten können.
Neben dem Parkhaus Rövekamp finden sich in fußläufiger Entfernung weitere Parkhäuser sowie öffentliche Parkplätze in der Bremer Innenstadt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten und Tarife.
Das Parkhaus Rövekamp befindet sich direkt neben dem Metropol Theater. Der Fußweg beträgt nur wenige Meter – folgen Sie einfach der Beschilderung "Metropol Theater".
Das Metropol Theater Bremen und das Parkhaus Rövekamp verfügen über barrierefreie Zugänge. Bei Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte vorab an das Servicepersonal vor Ort.
Der Einlass beginnt 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Bitte planen Sie Ihre Anreise entsprechend, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Im Metropol Theater steht eine Garderobe zur Verfügung. Jacken und Taschen (gilt für Taschen, die größer sind als DIN A4), müssen dort abgegeben werden. Am Tag der Betriebsversammlung ist die Garderobe für alle Gäste kostenlos.
Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, alkoholfreie Getränke sowie Snacks wie beispielsweise Brezeln käuflich zu erwerben. Zusätzlich stehen Ihnen auf Stehtischen kostenfrei kleinere Snacks wie Nüsse und Gummibärchen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Verzehr von Speisen und Getränken ausschließlich im Foyer gestattet ist – im Saal sind Essen und Trinken nicht erlaubt. Weitere Informationen zum gastronomischen Angebot erhalten Sie direkt im Theater oder auf der Website des Metropol Theaters.
Hinweis: Das Metropol Theater ist ein bargeldloses Haus. Getränke und Snacks können ganz bequem per Karte bezahlt werden.
Das Servicepersonal des Metropol Theaters sowie die Veranstaltungsorganisation stehen Ihnen bei Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.
Im Anschluss an die Betriebsversammlung sind alle Teilnehmenden herzlich eingeladen, von 18:00 bis 20:00 Uhr an einem kollegialen Ausklang im Foyer des Metropol Theaters teilzunehmen. Die Bars sind geöffnet und es wird Musik gespielt.
Bitte beachten Sie, dass der kollegiale Ausklang ein freiwilliges Angebot ist und außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet. Eine Arbeitszeitgutschrift erfolgt hierfür nicht.
Ja, die Zeit der Betriebsversammlung gilt als Arbeitszeit und wird entsprechend angerechnet.
Mehrarbeit:
Teilzeitkräfte leisten Mehrarbeit, wenn sie über ihre vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus arbeiten, aber noch unterhalb der regulären Vollzeitgrenze von 39 Wochenstunden bleiben. Diese Stunden werden ohne Zuschläge und nach Absprache mit der vorgesetzten Person ausgeglichen.
Überstunden:
Überstunden entstehen, wenn Beschäftigte (egal ob in Vollzeit oder Teilzeit) über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden hinaus arbeiten. Überstunden müssen zeitnah, spätestens bis zum Freitag der Folgewoche, durch Freizeit ausgeglichen werden. Erfolgt dies nicht, entsteht ein Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 30 Prozent (vergleiche § 8 Absatz 1 Buchstabe a TVöD).
Beispiel:
Eine Teilzeitkraft mit 30 Wochenstunden arbeitet in einer Woche 35 Stunden:
5 Stunden Mehrarbeit (kein Zuschlag, Ausgleich nach Absprache).
Die gleiche Person arbeitet 40 Stunden in einer Woche:
9 Stunden Mehrarbeit (bis 39 Stunden), 1 Stunde Überstunde (ab 39 Stunden, gegebenenfalls mit Zuschlag).
Überstunden, die durch die Betriebsversammlung oder andere Anlässe entstehen, sollen möglichst zeitnah – spätestens bis zum Freitag der Folgewoche – durch Freizeit ausgeglichen werden. Wird der Ausgleich nicht in diesem Zeitraum genommen, besteht Anspruch auf einen Zeitzuschlag in Höhe von 30 Prozent.
Auch für Mitarbeitende, die am Freitag frei haben, gilt: Die Zeit der Betriebsversammlung ist Arbeitszeit. Entstehende Mehrarbeit oder Überstunden werden wie oben beschrieben ausgeglichen.
Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 10 Stunden (ohne Anrechnung von Pausen) nicht überschreiten (§ 3 Satz 2 Arbeitszeitgesetzt). Maßgeblich ist dabei ein Zeitraum von 24 Stunden ab dem individuellen Arbeitsbeginn, nicht der Kalendertag.
Wichtig:
Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen bei der Planung der täglichen Höchstarbeitszeit zusätzlich berücksichtigt werden.
Eine Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit ist grundsätzlich unzulässig und sollte vermieden werden. Sollte dies ausnahmsweise doch vorkommen, ist dies unverzüglich mit der vorgesetzten Person und der Personalstelle abzustimmen.
Bei Unsicherheiten oder individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre vorgesetzte Person oder direkt an die Personalstelle.
Bitte dokumentieren Sie die Zeit der Betriebsversammlung entsprechend als Arbeitszeit in Ihrer Zeiterfassung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre vorgesetzte Person oder die Personalstelle.
Bitte informieren Sie Ihre vorgesetzte Person rechtzeitig und klären Sie das weitere Vorgehen individuell.
Bei einer Krankschreibung während der Betriebsversammlung gilt die Zeit als krank und wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.