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[H1 Erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungskurses]
[H2 zur externen Prüfung zur Erzieher*in bei KiTa Bremen (QKzE)]

Foto: Teilnehmer*innen des QKzE Kurses; (c) KiTa Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen

Herbstpost | 13.10.2020 – Der aktuelle QKzE-Jahrgang konnte nach harter Arbeit und unermüdlichem Fleiß im Sommer 2020 erfolgreich seine Abschlussprüfungen bewältigen. Eine wirklich tolle Leistung.

Herzlichen Glückwunsch!

Ein ganz besonderer Dank geht in diesem Zusammenhang auch an die Spielhäuser Friesenstraße, Fockengrund und Pfälzer Weg. Diese Spielhäuser waren auf Anfrage der Ausbildungskoordinatorin sofort bereit, ihre Räume einmal in der Woche für Extra-Lerngruppen der QKzE-Teilnehmer*innen zur Verfügung zu stellen.

In den zurückliegenden Monaten konnte bei KiTa Bremen so in bester Team-Arbeit ein erfolgreicher Weg zur Erzieher*in unterstützt werden. Die QKzE-Teilnehmer*innen haben sich alle dafür entschieden, ihr Anerkennungsjahr bei KiTa Bremen zu absolvieren.

Wir freuen uns auf die neuen Kolleg*innen und wünschen für das bevorstehende Kolloquium alles Gute!

Details zum QKzE-Projekt

Unter dem Titel „QKzE“ wurde 2015 im Zusammenspiel mit MigRa e. V., der zuständigen Senatorischen Behörde und KiTa Bremen der „Qualifizierungskurs zur Vorbereitung auf die externe Prüfung zur Erzieherin“ für die bisherigen Spielkreisleiter*innen ausgelobt. Diese konnten sich nach erfolgreicher Spielkreisleitung sowie erfolgreicher Fortbildung im FiT U3-, resp. FiT 10-Programm und dem EDP um einen Platz in der QKzE-Maßnahme bewerben.

Die QKzE-Maßnahme umfasste eine zweijährige Praxistätigkeit in einem Kinder- und Familienzentrum von KiTa Bremen. Die Teilnehmer*innen erhielten einen für die Dauer der Maßnahme befristeten Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden. Die Tätigkeit der Teilnehmer*innen wurde durch eine speziell geschulte Anleitungskraft begleitet. An zwei Tagen in der Woche besuchten die Teilnehmer*innen parallel eine Vorbereitungsklasse zur externen Prüfung für Erzieher*innen an der Inge-Katz-Schule (ehemals Schulzentrum Neustadt).

Für die Teilnehmer*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, war zur Prüfungszulassung auch der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)-Niveau B2 erforderlich. Zum überwiegenden Teil mussten die Teilnehmer*innen diese B2-Prüfung ebenfalls in der Projektphase bewältigen.

Die abschließenden Prüfungen erfolgten in Hoheit der Senatorischen Behörde für Kinder und Bildung. Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, mussten die Teilnehmer*innen sowohl mindestens eine Praxistätigkeit im Umfang von 1.200 Stunden nachweisen als auch den regelmäßigen Besuch des schulischen Vorbereitungskurses.